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   VG Kassel, 21.08.2001 - 6 E 1071/00.A   

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VG Kassel, 21.08.2001 - 6 E 1071/00.A (https://dejure.org/2001,61766)
VG Kassel, Entscheidung vom 21.08.2001 - 6 E 1071/00.A (https://dejure.org/2001,61766)
VG Kassel, Entscheidung vom 21. August 2001 - 6 E 1071/00.A (https://dejure.org/2001,61766)
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  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Kassel, 21.08.2001 - 6 E 1071/00
    Eine derartige staatliche Verantwortlichkeit kommt nur in Betracht, wenn der Staat wegen fehlender Schutzfähigkeit oder -willigkeit zum Schutz gegen Ausschreitungen oder Übergriffe nicht in der Lage ist, wobei es auf den Einsatz der ihm an sich verfügbaren Mittel ankommt (BVerfG, 10.07.1989 - BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20) und dem Staat für Schutzmaßnahmen besonders bei spontanen und schwerwiegenden Ereignissen eine gewisse Zeitspanne zugebilligt werden muss (BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87 -, BVerwGE 79, 79 = EZAR 202 Nr. 13).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Kassel, 21.08.2001 - 6 E 1071/00
    Asylerhebliche Bedeutung haben zwar auch mittelbare Verfolgungsmaßnahmen des Staates; dieser muss sich aber Übergriffe nichtstaatlicher Personen und Gruppen als mittelbare staatliche Verfolgung nur dann zurechnen lassen, wenn er sie anregt, unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt und damit den Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt (BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VG Kassel, 21.08.2001 - 6 E 1071/00
    Denn Voraussetzung für die Annahme derartiger Abschiebungshindernisse ist, dass der Kläger bei der Rückkehr in die Türkei der konkreten Gefahr der Folter (§ 53 Abs. 1 AuslG) und/oder der unmenschlichen Behandlung (§ 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK) ausgesetzt sein wird, wobei der Urheber der Gefahrenlage außerdem der Staat oder zumindest eine staatsähnliche Gewalt sein muss (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 <335).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus VG Kassel, 21.08.2001 - 6 E 1071/00
    Dass dieser nicht feststeht, schließt eine Anwendung des § 26a AsylVfG nicht aus (BVerwG, Urt. v. 07.11.1995, - BVerwG 9 C 73.95 -, InfAuslR 1996, 152).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus VG Kassel, 21.08.2001 - 6 E 1071/00
    Eine derartige staatliche Verantwortlichkeit kommt nur in Betracht, wenn der Staat wegen fehlender Schutzfähigkeit oder -willigkeit zum Schutz gegen Ausschreitungen oder Übergriffe nicht in der Lage ist, wobei es auf den Einsatz der ihm an sich verfügbaren Mittel ankommt (BVerfG, 10.07.1989 - BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20) und dem Staat für Schutzmaßnahmen besonders bei spontanen und schwerwiegenden Ereignissen eine gewisse Zeitspanne zugebilligt werden muss (BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87 -, BVerwGE 79, 79 = EZAR 202 Nr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2000 - 1 A 1462/96

    Angola, Bakongo, Mukongo, UNITA, Abschiebungshindernis, Situation bei Rückkehr,

    Auszug aus VG Kassel, 21.08.2001 - 6 E 1071/00
    Vielmehr ist der Begriff der "Gefahr" i.S.d. § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab angelegte der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert, die außerdem landesweit gegeben sein muss (OCG Nordrhein-Westfalen , Urteil v. 28.06.2000 - Az: 1 A 1462/96.A -).
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